Die Grundausbildung (Truppmann Teil 1)

 

Die Grundausbildung ist die erste Ausbildung, die der angehende Feuerwehrmann durchlaufen muss. In dieser Ausbildung lernt der Teilnehmer von Grund auf die Tätigkeiten, Rechte und Pflichten eines Feuerwehrmannes. Hierzu gehören die Rechtsgrundlagen aufgrund der gültigen Gesetze, die gemeinsam in kleinen Gruppen erarbeitet werden, um sie später den anderen Kameraden präsentieren zu können. Die chemischen Grundlagen für eine Verbrennung, die Erklärung und das Zeigen der verschiedenen Fahrzeuge und Fahrzeugtypen der Feuerwehr gehören genauso zur Ausbildung wie das „trockene“ Üben. Hierzu gehört das „Kuppeln“ einer Saugleitung zur Entnahme von Wasser aus einem offenen Gewässer.

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Nach den ersten trockenen Übungen wird dies dann am und mit Wasser umgesetzt. In möglichst kleinen Gruppen werden bestimmte Tätigkeiten vorgestellt, gezeigt und anschließend durch jeden einzelnen Teilnehmer geübt. Hier z.B. das Setzen eines Standrohrs. Der Aufbau von Beleuchtungsgeräten  ist genauso Bestandteil der Ausbildung wie das Stellen von Leitern.

Damit diese Tätigkeiten im Einsatzfall reibungslos funktionieren und ineinander greifen, muss jedes Gruppenmitglied wissen, welche Position mit welcher Tätigkeit es momentan in der Gruppe wahrnimmt.

Ein weiterer großer Teil ist die Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese ist umfangreicher als der „normale“ 16-Stunden Erste-Hilfe-Kurs, da die Teilnehmer auch bestimmte Tätigkeiten des Rettungsdienstes erlernen, um im Einsatz entsprechend unterstützend tätig werden zu können. Spezielle Rettungstechniken im Feuerwehreinsatz, z.B. zur Rettung verunfallter Feuerwehrleute, werden ebenfalls vermittelt.

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Am Schluss des Lehrgangs findet eine Lernzielkontrolle als theoretischer und praktischer Leistungsnachweis statt. Nun beginnt der so genannte „Truppmann Teil 2“, der Ausbildungsdienst in der jeweiligen Feuerwehr. Hier werden die im Teil 1 erlangten Kenntnisse vertieft und standortbezogene Gegebenheiten vermittelt. Verantwortlich sind hierfür vor allem die Führungskräfte der jeweiligen Wehren vor Ort, Unterstützung geben aber auch zusätzlich die Ausbilder des Bezirks 1 direkt vor Ort oder im Rahmen von Ausbildungssamstagen in Altensteig. Im Teil 2 der Truppmannausbildung (er dauert rund zwei Jahre) können die Feuerwehrleute weitere Lehrgänge besuchen. Im Allgemeinen ist dies der Lehrgang zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und eventuell zum Maschinisten. Nach 2 Jahren kommen viele Teilnehmer zurück, um den Truppführerlehrgang zu absolvieren. Ziel ist es hierbei, nur diejenigen als frischgebackene Feuerwehrmänner oder Feuerwehrfrauen aus dem Lehrgang zu verabschieden, die den Anforderungen des heutigen Übungs- und Einsatzdienstes gewachsen sind.